Förderrichtlinie für lärmabhängige Trassenpreise (laTPS)

Das EBA hat die Neufassung der Förderrichtlinie für lärmabhängige Trassenpreise (laTPS) bekannt gegeben. Das EBA entscheidet nun unmittelbar über Anträge auf finanzielle Zuwendungen von Wagenhaltern, die ihre vor dem 9.12.2012 zugelassenen Bestandsgüterwagen auf eine zugelassene Lärm mindernde Technik umrüsten und diese umgerüsteten Wagen auf den Schienenwegen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes einsetzen. Die Zuwendung wird nach §3 der Richtlinie einmal jährlich ausbezahlt, die Zuwendung ist laufleistungsabhängig.

Nach §7 Abs. 5 wird ein Umrüstungsregister geführt, das folgende Daten enthält:
Das Umrüstungsregister umfasst

1. Administrative Daten (Unternehmensdaten):
a) Name und Anschrift des Wagenhalters
b) E-Mail-Adresse des Wagenhalters für den verbindlichen Kontakt und

2.Technische Daten (Wagendaten):
a) Wagennummer
b) Bremssystem
c) Anzahl Achsen
d) Umrüstungsdatum mit Nachweis und

3. Laufleistungsdaten:
a) Erfassung von Laufleistungen (im Jahr der Umrüstung ist ausschließlich die Laufleistung nach dem Umrüstungsdatum maßgeblich).

Damit gibt es die Möglichkeit, per UIG-Antrag an das EBA den Umfang der umgerüsteten Güterwaggons zu erfahren.

 

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