27.06.14 - neue Verkehrslärmschutzverordnung beschlossen

Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 27. Juni darauf verzichtet, die Verordnung der Bundesregierung zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (18/1280) aufzuheben oder zu ändern. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Verkehrsausschusses (18/1871) an. Durch diese „Verkehrslärmschutzverordnung“ werden aktuelle Erkenntnisse zu den Emissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie zur Lärmausbreitung in geltendes Recht umgesetzt. Die Erkenntnisse sind nach Regierungsangaben in einem breit angelegten Prozess unter Beteiligung von Fachleuten auf Bundes-, Landes sowie Verbandsebene gewonnen worden. Die aktualisierte Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) soll das bisherige Verfahren der Anlage 2 der Verordnung in Verbindung mit der Berechnungsvorschrift Schall 03 (1990) u und der Akustik 04 (1990) ersetzen. Gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Linken verabschiedete der Bundestag eine Entschließung,  wonach die Bundesregierung prüfen soll, wie bei einer Fortentwicklung der Berechnungsvorschrift Schall 03 (2012) das Spitzenpegelkriterium in die Berechnungsannahmen eingefügt werden kann. Auch sollen Erläuterungen und Modellrechnungen für eine größere Transparenz der sehr komplexen Algorithmen  bereitgestellt werden, damit Ingenieurbüros und interessierte Bürger die Ergebnisse besser nachvollziehen können. Bei der Entwicklung der EU-Umgebungslärmrichtlinie solle darauf hingewirkt werden, dass sie nicht zu einer Senkung der Standards der neuen Schall 03 (2012) führt, sondern dass diese Standards mindestens eingehalten werden. Gegen die Stimmen der Opposition lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag der Linken (18/1876) ab, diese Verordnung nicht in Kraft treten zu lassen und bis Jahresende ein Konzept zur Bewältigung der Gesamtlärmproblematik vorzulegen. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterten die Grünen mit ihrem Entschließungsantrag (18/1877), wonach die Regierung unter anderem bis zum Jahresende Regelungen für einen verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz vorlegen sollte.

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