Am 05.03.2015 wurde in Berlin in der Hessischen Landesvertretung die Literaturstudie vorgestellt und es fand  ein Fachgespräch zur Berücksichtigung eines Maximalpegelkriteriums bei der Beurteilung von Schienenverkehrslärm in der Nacht statt.

"Um die negativen Auswirkungen der Verkehrsinfrastruktur auf die Lebensqualität der betroffenen Anwohner zu ermitteln, werden bereits seit langer Zeit Untersuchungen durchgeführt, die die Belästigungsreaktionen der Betroffenen, Auswirkungen auf deren Schlaf, das Leistungsvermögen und die Gesundheit erfassen sollen. Insbesondere für Straßen-und Fluglärm existiert eine große Zahl an Studien. Dahingegen ist der Problemkreis Schienenverkehrslärm deutlich weniger betrachtet worden.

Bei der Betrachtung der Auswirkungen des Schienenverkehrslärms wird in Deutschland bisher nur der Beurteilungspegel auf der Basis des Mittelungspegels herangezogen. Die bei Schienenverkehr auftretenden Maxima lpegel sind bis jetzt nicht in den Rechenvorschriften implementiert; ebenso weniggibt es bisher ein Spitzenwertkriterium, dass eine Bewertung der Maximalpegel erlauben würde. Insbesondere für den Nachtzeitraum ist zur Beurteilung der schienenlärmbedingten Aufwachreaktionen ein derartiges Kriterium erforderlich."

Ein Arbeitskreis soll nun gebildet werden, um der Frage nach einem Maximalpegelkriterium weiter nachzugehen.

 

 

 

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