21.05.15 - EBA löscht Einträge von lärmgeplagten Bürgern

Das EBA bietet seit April 2015 Betroffenen die Möglichkeit, an einer Online-Befragung zur Lärmaktionsplanung teilzunehmen:

"Im Beteiligungsprozess der Lärmaktionsplanung bekommen Sie die Möglichkeit, sich zu Ihrer persönlichen Lärmsituation zu äußern. Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie einzelne Orte angeben, an denen Sie sich durch Schienenlärm an Haupteisenbahnstrecken belästigt und gestört fühlen."

Zahlreiche Bürger/innen nutzten bereits die Gelegenheit, ihre Betroffenheit zum Ausdruck zu bringen. Auf einer Karte ist die Anzahl der Eintragungen an den einzelnen Orten durch einen Punkt markiert. (siehe z.B. Kartenausschnitt vom 25.04.15 )
Ausfüllhilfe zur Online-Befragung

Sämtliche Einträge wurden jedoch Mitte Mai vom EBA gelöscht. Wie kam es zu dieser Löschung?

Datenschutz

Das bundesdeutschen Datenschutzgesetz verpflichtet auch das EBA private Meinungen einzelner Bürger (Klarnamen und Adresse) ohne deren Erlaubnis im Internet zu veröffentlichen. Mit einer Beschwerde wandte sich deshalb eine Bürgerinitiative an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie gleichzeitig an den beauftragten Dienstleister des EBA. Es dauerte nur ein paar Tage, bis das EBA reagieren mußte. In einer Pressenachricht wird auf die datenschutzrechtlichen Gründe hingewiesen.

Einwände verschwunden

22.05.15 - EBA überarbeitet nach der Beschwerde der Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn die Website und berücksichtigt den Datenschutz

Einträge nach Überarbeitung der Website. Die Frist für Einträge läuft am 30.06.15 ab.

Die Nutzer/innen, deren Beiträge gelöscht wurden, werden vom EBA gebeten, der Veröffentlichung ihres Pseudonyms zusammen mit dem von ihnen bestimmten Immissions-/Emissionsort (Anzeige der Adresse) sowie ihrer Bewertung der Lärmquelle zuzustimmen.

"Um zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes auch weiterhin eine Veröffentlichung Ihrer Beteiligung unter www.laermaktionsplanung-schiene.de zu ermöglichen, stimmen Sie bitte der Veröffentlichung Ihres Pseudonyms zusammen mit dem von Ihnen bestimmten Immissions-/Emissionsort (Anzeige der Adresse) sowie Ihrer Bewertung der Lärmquelle zu. Hierzu senden Sie einfach eine E-Mail an die E-Mail-Adresse
beitrag-freischalten(at)eba.bund.de

mit dem Betreff "Ich stimme einer Veröffentlichung meiner Beteiligung zu". Bitte achten Sie darauf, dass Sie dabei die E-Mail-Adresse verwenden, mit der Sie sich auf der Plattform registriert haben."

Mail vom 22.05.15 des EBA an die Nutzer/innen

30.06.15 - Bundesbeauftragte für Datenschutz bestätigt verfassungsrechtliche Bedenken

"...vielen Dank für Ihre Eingabe vom 09.05.2015.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) veröffentlichte ursprünglich auf seiner Webseite www.laermaktionsplanung-schiene.de, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung, Daten der registrierten Nutzer, wie das Pseudonym zusammen mit dem vom Nutzer bestimmten Immissions-/Emissionsort (Anzeige der Adresse) sowie dessen Bewertung der Lärmquelle (Wiedergabe des Fragenkatalogs mit ausgewählten Antworten). Die datenschutzrechtliche Überprüfung infolge Ihrer Beschwerde ergab, dass die Nutzer nicht vollständig auf diese Veröffentlichung hingewiesen wurden und keine ausdrückliche Einwilligung der Nutzer zur Veröffentlichung der o.g. Daten vorlag. Zudem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass anhand der veröffentlichten Daten der Bezug zu einer natürlichen Person mit verhältnismäßigem Aufwand hergestellt werden kann. Demnach handelt es sich bei den veröffentlichten Daten der Nutzer um Einzelangaben über eine bestimmbare natürliche Person im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und somit im Ergebnis um personenbezogene Daten.

Nach Prüfung des Sachverhalts hat das EBA die o.g. personenbezogenen Daten der bereits registrierten Nutzer umgehend von der Veröffentlichung auf der in Rede stehenden Webseite ausgenommen, die Datenschutzerklärung sowie die Einwilligungserklärung in die Nutzungsbedingungen auf dieser Webseite entsprechend angepasst und die bereits registrierten Nutzer über diese Änderungen informiert. Die registrierten Nutzer wurden darauf hingewiesen, dass die bereits abgegebenen Beteiligungen im Rahmen der Lärmaktionsplanung weiter erhalten bleiben und in den Entwurf des Lärmaktionsplans einfließen werden. Zudem wurden sie um ihre Einwilligung in die beschriebenen Bedingungen gebeten, soweit sie weiter die Veröffentlichung ihrer o.g. Daten wünschen. Aus datenschutzrechtlicher Sicht sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich."

 

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