20.10.15 - Öffentlichkeitsbefragung des EBA zur Lärmaktionsplanung

 

Angaben zur Lärmaktionsplanung werden vom EBA nicht ausgewertet

Kommentar

WIR Lärmleidenden in Düsseldorf Angermund haben im Frühjahr sehr rege an der Öffentlichkeitsbefragung des EBA zur Lärmaktionsplanung teilgenommen.Leider mussten wir nun feststellen, dass unsere Angaben nicht ausgewertet wurden.

Sollte einigen von euch das auch ähnlich ergangen sein, hier des „Rätsels Lösung" bzw. die Erklärungen dazu vom EBA: 

Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes, außerhalb von Ballungsräumen zuständig. Daher können im Rahmen der Pilot-Lärmaktionsplanung Ballungsräume nicht berücksichtigt werden.

Auf der Beteiligungs-Plattform wurde bei einer Beteiligung innerhalb eines Ballungsraumes darauf aufmerksam gemacht, dass diese zuständigkeitshalber nicht in die Auswertung aufgenommen werden.

Die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung in Ballungsräumen liegt bei den Ballungsräumen selbst.

Wir haben dann nochmals nachgefragt, ob denn die Eingaben zum Bahnlärm aus den Ballungsräumen auch den Ballungsräumen zur Verfügung gestellt werden. Das EBA erwidert:

" In der Tat arbeitet das Eisenbahn-Bundesamt zur Zeit an einem neuen Konzept, in Rahmen dessen die Möglichkeit diese Daten zukünftig den Ballungsräumen zur Verfügung zu stellen geprüft wird“.

Elke Wagner(Initiative Angermund e.V.)
www.initiative-angermund.de

siehe auch

EBA löscht Einträge aus datenschutzrechtlichen Gründen

 

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