Das nun beschlossene Gesetz nimmt auf die Belange der Anlieger von Bestandstrecken keinerlei Rücksicht Dies ist nach Auffassung der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. verfassungswidrig. Die BVS wird prüfen, wie dieses Gesetz einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht zugeführt werden kann.

Der 1. Vorsitzende der BVS, Alexander Führer:

„Wir werden uns entschieden dafür einsetzen, dass dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG) Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Spediteure und der DB AG eingeräumt wird. Wir wollen uns bundesweit dafür einsetzen, dass die Eisenbahn-Infrastruktur menschen- und ortsverträglich umgebaut wird".

Stellungnahme der BVS

02. Dezember 2016
Bundestag billigt drei Ausbaugesetze zum Bundesverkehrswegeplan

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur
(15. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Drucksachen 18/9524, 18/9953, 18/10102 Nr. 15
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

2. Dezember 2016
Plenarprotokoll 18/207Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht 207. Sitzung Berlin

 

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