Ein Jahr lang hat die Deutsche Bahn Bedenken, Einwände und Anregungen für den geplanten Containerumschlagplatz Megahub in Ahlten gesichtet und in das zweite Planfeststellungsverfahren eingearbeitet. Fazit: Beim Lärm werden bis auf zwei Ausnahmen alle Grenzwerte eingehalten. Die Grünen und die Bürgerinitiative Megaleise dagegen sprechen von Rechentricks:
Megahub: Lärmschutzwand nur für Schillerstraße

Die DB Netz AG/EBA deklarieren ihr Vorhaben als Planänderungsverfahren nach §76 Abs. 1 VwVfG "Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für den Bau einer Umschlaganlage für den Kombinierten Verkehr am Standort Lehrte (2. Planänderung "MegaHub Lehrte" gemäß § 76 Abs. 1 VwVfG), Bahn-km 38,200-41,700, Strecke 1750 Wunstorf - Lehrte) ". und wollen aufgrund einer Anordnung des EBA weiterhin den Schienenbonus anwenden.

Bau einer Schnellumschlaganlage für den Kombinierten Verkehr: MegaHub Lehrte

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Stadt Lehrte: allgemeine Informationen zur Megahub-Anlage 

 

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