Die Europäische Union verfolgt mit der Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ In Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 01.01.2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen.

Hintergrundinformation zum Thema Lärmaktionsplanung

Informationsplattform geht online

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) beginnt damit, den Lärmaktionsplan für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen. Bereits vom 03.05.2017 an können Sie sich auf der neuen Informations- und Beteiligungsplattform registrieren und für den Newsletter anmelden. Hier beginnt auch am 30.06.2017 die 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Sie können dann unter anderem einen Ort angeben, an dem Sie sich von Schienenlärm gestört fühlen. Zusätzlich wird ein Fragebogen angeboten, in dem Sie dem Eisenbahn-Bundesamt Ihre persönliche Belastungssituation durch Schienenlärm vermitteln können. 

Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes:

 

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