Der Gesetzeszweck einer transparenteren Verwaltung droht mit der geplanten Gebührenordnung des Entwurfs zunichte gemacht zu werden. Die sieht nämlich vor, dass Behörden ihre volle Arbeitszeit für die Bearbeitung von Anträgen in Rechnung stellen dürfen. Je nach Anfrage und Besoldungsgruppe der Bearbeitenden bedeutet das, das schon recht einfache Anfragen für Antragssteller hunderte Euro kosten können.

Bundesverwaltungsgericht: Behörden verlangen seit zehn Jahren rechtswidrig Gebühren für Auskünfte

siehe auch Informationsfreiheit

 

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