"Es müssen keine neuen Technologien der Schienenbearbeitung entwickelt werden, um dieSchienenbearbeitung in den Einklang mit dem Lärm von Schienenfahrzeugen zu bringen. Die vorhandene Technologie muss in Streckenabschnitten, die von Anwohnern bewohntwerden, nur mit höherem Aufwand eingesetzt werden. Der höhere Aufwand wird die Kosten der Schienenbearbeitung erhöhen. Deshalb ist momentan eher gegensätzliches festzustellen,d.h. Auftraggeber verlangen von den Firmen, dass immer schneller möglichst viel Materialvon der Schiene entfernt werden soll.  

Unternehmen, die Schleifleistungen anbieten, haben keine andere Wahl als die verfahrensspezifischen Parameter entsprechend anzupassen.Am Beispiel des rotatorischen Schleifens kann dies zu stark eingeschliffenen Riffeln mit hohen Amplituden führen. Solche Bearbeitungsbilder führen aktuell zu viel Lärm ohne weitere Konsequenzen, denn die akustische Qualität der Oberfläche nach der Schienenbearbeitung ist weder spezifiziert und noch ausreichend im Nachgang überprüft. Es sind dringend akustisch relevante Qualitätskriterien anzuwenden.

Selbst wenn bei rotatorischem Schleifen stark eingeschliffene Riffeln auftreten, könnten mit einem feineren Nachschliff diese Riffel wieder entfernt werden, um neben dem notwendigen Materialabtrag auch für eine glatte Oberflächezu sorgen. Es fehlt jedoch Auftraggebern der Schienenbearbeitung an Vorgaben, um akustischen Anforderungen genügen zu müssen." (Zitat aus o.g. Studie, S.80)

Robert Diehl, IG BOHR:
"Da plagt man sich mit viel Finanzzuschuss, dass der Schienenlärm durch die Umrüstung der Güterwagen auf Komposit-Bremssohlen „halbiert“ wird, auf der anderen Seite wird er durch „wirtschaftliche“ Gleispflege wieder „verdoppelt“

"Ziel muss doch sein, dass das EBA per Handlungsvorschrift die DB Netz anweist, die gefrästen Schienen in Ortslagen und Wohnbereichen per akustischem Schleifen nachzubearbeiten mit dem Ziel, dass es nach der Bearbeitung keinesfalls lauter werden darf als vorher, eher leiser!"

Die IG BOHR fordert zum Widerspruch auf.

Antwort des EBA zum Schleifen :
15.06.2015
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) - Aufsichtsbehörde - entzieht sich seiner Verantwortung. Das gesamte Instandhaltungsschleifen obliege der DB Netz AG

 

 

 

 

 

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