Mit einer Petition fordert die BI Pro Wächtersbach Lärmschutz an Bestandsstrecken.
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Bis heute gibt es keine gesetzliche Regelung zum Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen. Lediglich „ein Notprogramm für besonders betroffene Bereiche“ - ein Sonderprogramm für Härtefälle". Somit kann der Gesetzgeber nach Gutsherrenart Lärmsanierung an Schienenwegen betreiben - wenn er es denn so will.
Lärmsanierung nach Gutsherrenart?

1996
legte die SPD einen Antrag zur „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen“ vor. Ihre Forderung:

" ..Auch bei Schienenwegen ist der Anspruch von Betroffenen auf Lärmsanierung bei der Schiene rechtsstaatlich sicherzustellen...."

17.01.96
Im Verkehrsausschuss des Bundestages fand eine Anhörung zum SPD-Antrag mit 17 Sachverständigen statt.

1997
lehnt der Deutsche Bundestag– entgegen seiner Voten von 1980 und 1990 - den SPD Antrag ab. Auch Nordrhein-Westfalen,Hessen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, hatten erfolglos einen Antrag zur Lärmsanierung an Schienenwegen im Bundesrat eingebracht

1998 
In der Koalitionsvereinbarung wird festgehalten, daß der Schutz vor Verkehrslärm besonders während der Nachtruhe auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage gestellt wird. „Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ist aus dem „Schienenbautitel ein Sonderprogramm für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken aufzulegen“.- „ein Notprogramm für besonders betroffene Bereiche“

1999
100 Mill. DM werden in die Haushaltsberatungen zur Lärmsanierung an Schienenwegen für Härtefälle aufgenommen.

 

Kommentar zur fehlenden Regelung von Lärmsanierung an Schienenwegen
Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht (Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr zum SPD- Antrag „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene“ vom 17.01.1996.

"Das Fehlen eines .. Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Antrag zu legitimieren.. . Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Pro­blem:

Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutz­pflichten nicht nachkommt?“

„Ich bringe in Erinnerung, wie die Richter die Sache mit dem Verkehrslärmschutz betrachtet haben. Das Gesetz war gescheitert.. . Dann hat der zuständige Minister versucht, doch vielleicht irgend etwas mit einer Verordnung zu mache; das ist auch gescheitert. Dann hat er Richtlinien, Verwaltungsvorschriften erlassen. Die unteren Instanzen haben in ihrer Verlegenheit, wenn man das so sagen darf, mit diesen Richtlinien zunächst gearbeitet. Allmählich kam heraus, dass die Berufungsgerichte sich auf die Richtlinien des Ministers eingeschossen habe. Das ist ein wirklich schlechter Zustand verfassungs­rechtlicher Art, denn Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollten eine politische Entscheidung treffen und nicht der Minister, in der Abwägung der Interessen der Sozialstaatlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit.“

Chronik: Die Partein zur Regelung der Lärmsanierung an Schienenwegen bis 2000

Chronik: zur Lärmsanierung an Schienenwegen 1974-2012

Chronik einer Petition zur Lärmsanierung an Schienenwegen

 

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