Für die Durchführung der Lärmaktionsplanung sind seit 2016 nicht mehr die Kommunen sondern das Eisenbahnbundesamt(EBA) zuständig. In einer ersten Phase hat das EBA alle bundeseigenen Bahnstrecken kartiert und eine Online-Bürgerbeteiligung in Form von On-Line-Umfragen durchgeführt. Das Verfahren geht nun in die 2. Phase mit einer weiteren On-Line-Umfrage.
Die Umfrage läuft vom 24.01.2018 bis 07.03.2018.

Ein wesentlicher Teil der Lärmaktionsplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Beiträge der Öffentlichkeit und die Auswertung der Lärmkarten sollen eine möglichst wirklichkeitsnahe Darstellung der örtlichen Lärmsituation ermöglichen. Der Lärmaktionsplan soll dann den Handlungsbedarf verdeutlichen und langfristig zu einer Lärmminderung an Haupteisenbahnstreck beitragen.
Aus dem Lärmaktionsplan ergeben sich keine Rechtsansprüche auf Lärmminderungsmaßnahm

Auswertung der Befragung:

Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen Teil B

Lärmaktionsplan Teil A an Haupteisenbahnstrecken des Bundes

 

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