Prof. Dr. Helmuth Schulze - Fielitz, Würzburg
erschienen in der Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft, Heft 5 2001, S. 181
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Auf folgende Stichworte wird in der umfangreichen Untersuchung eingegangen.
Der Vorrang der Lärmreduzierung an der Quelle
Allgemeine Schwierigkeiten der Lärmbekämpfung
Allgemeine Eigenarten und strukturelle Gemeinsamkeiten
Lärmvermeidung durch Nutzungstrennung?
Der aktive Lärmschutz
Straßen- und Schienenverkehrslärm
Luftverkehrslärm
Die Entschädigung durch passive Schallschutzmaßnahmen
Ausgewählte Hauptprobleme des planerischen Verkehrslärmschutzes
Das Verhältnis des planungsrechtlichen Abwägungsgebots zu den §§ 74 II 2 VwVfG, 41 II BImSchG, 9 II LuftVG
Bauliche Änderungen als Anwendungsvoraussetzung der 16. BImSchV
Die Abgrenzung zwischen Neubau, baulicher Erweiterung und erheblichen baulichen Eingriffen (§ 1 I, II der 16. BImSchV)
Die Wesentlichkeit „wesentlicher Änderungen“ im Sinne von § 1 II der 16. BImSchV
Die Wiedererrichtung stillgelegter Strecken in den neuen Ländern
Die Problematik der Summation von Lärmeinwirkungen
Defizite der Lärmgrenzwerte
Das Fehlen von Maximalpegeln
Das nicht unproblematische Privileg des „Schienenbonus”
Die Scheinlösung des „besonders überwachten Gleises“
Das Fehlen planerischer Grenzwerte für den Luftverkehr
Grenzen der Anwendung der 16. BImSchV
Die fehlende Berücksichtigung von Vorbelastungen
Ausnahmen von der strikten Verbindlichkeit der Grenzwerte der 16. BimSchV
Vermeidbarkeit und Verhältnismäßigkeit als Grenze des aktiven Lärmschutzes (§ 41 BImSchG) Probleme der Entschädigung für passiven Schallschutz (§ 42 BImSchG i.V.m. der 24. BImSchV)
Das Fehlen eines Rechts der Lärmsanierung