Oberverwaltungsgericht - Pressemitteilung Nr.: 007/2014
Magdeburg, den 21. Juli 2014(OVG LSA)

Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Strecke Potsdam Griebnitzsee – Eilsleben teilweise aufgehoben

Mehrere Anwohner der geplanten Ausbaustrecke der Eisenbahnstrecke Potsdam Griebnitzsee – Eilsleben aus Biederitz hatten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss gewandt, mit dem im Wesentlichen eine zweite Eisenbahnüberführung über die Ehle errichtet und die bestehende Überführung durch einen Neubau ersetzt werden sowie der Spurplan des Westkopfes des Bahnhofs Biederitz umgestaltet und der vorhandene Bahndamm verbreitert und vierspurig ausgebaut werden sollte. Sie befürchteten vor allem eine Zunahme der Lärmbelastung durch die erwartete Zunahme des Zugverkehrs und rügten unzureichende Lärmschutzmaßnahmen.  

Das Oberverwaltungsgericht hat in Anlehnung an die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die beklagte Bundesrepublik dazu verpflichtet, diesen Bedenken in einem Planergänzungsverfahren nachzugehen und neben den bereits geplanten passiven Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenstern auch aktive Maßnahmen wie etwa längere und höhere Schallschutzwände und insbesondere Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Zugverkehr zu prüfen. Obgleich es sich bei der Planfeststellung grundsätzlich um bauplanungsrechtliche Festlegungen handele, sei es nicht ausgeschlossen, dass zur Bewältigung der vom Vorhaben und dessen betriebsbedingten Auswirkungen aufgeworfenen Konflikte auch betriebsregelnde Anordnungen wie Nutzungsbeschränkungen oder Geschwindigkeitsbegrenzungen getroffen werden. Sollte im Ergebnis der weiteren Abwägung Anlass zur Stärkung des Lärmschutzes bestehen, wäre der Planfeststellungsbeschluss insoweit zu ergänzen.    

OVG LSA, Urteil vom 17. Juli 2014 – 1 K 17/13

Glossar Stichwort Geschwindigkeitsbegrenzung

 

 

 

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