Glossar

Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.

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Lärmsanierung
freiwillige Maßnahme des Bundes. Es besteht kein Rechtsanspruch

Unverändert fortbestehende Schienenwege unterliegen nicht der Verkehrslärmschutzverordnung.  Deshalb stellt der Bund seit 1999 jährlich Mittel für das Programm "Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes"  bereit. Bevorzugt werden Streckenabschnitte saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohner betroffen sind.

“Die gegenwärtige Praxis des Bundes und einiger Länder, Lärmsanierung zu betreiben entsprechend der Haushaltslage – aber ohne Rechtsanspruch der Betroffenen -, reicht nicht aus, zumal die dabei angewandten Sanierungs- Immissionsgrenzwerte wesentlich zu hoch sind.“

Lärmsanierungsgrenzwerte in dB (A)
Gebietskategorie6:00 bis 22:00 Uhr22:00 bis 06:00 Uhr
 Krankenhäuser, Schulen,reine/allgemeine Wohngebiete6757
Kern-,Dorf- und Mischgebiete6959
Gewerbegebiete7262

 Quelle: BMVI nach Erläuterungen zum Bundeshaushaltsplan Epl 12 Kapitel 1202 Titel 891 05

Erlass von Ausführungsbestimmungen des EBA zur Lärmsanierung

mehr Infos

Bahn zu mehr Lärmschutz verurteilt
08.08.2014:

Lärmsanierung und Grenzwert
Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses
07.07.14

Lärmminderung nach Gutsherrenart?
Kommentar zur Lärmsanierung
2012

zum Gesamtkonzept zur Lärmsanierung an Schienenwegen

Stellungnahme der BVS
2009

Nächtlicher Schienen-Güterverkehr

Möglichkeiten einer Lärmminderung
Gutachten zur Lärmsanierung im Mittelrheintal

Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen

SPD - Antrag: Forderung eines Verkehrslärmschutzgesetzes
02.Drucksache 13/1042;
03. 04. 95 04.2011

siehe auch Glossar:
Chronik zur Lärmsanierung

 
 

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