Glossar

Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.

A B D E F G H I K L M N O P R S T U V W Y
Messung von Schienenlärm
die Veriffelung ändert sich durch Nutzung der Gleise und damit auch die Höhe des Vorbeifahrpegels

Unterschiedliche Zuggattungen (wie ICE-Züge oder Güterzüge) sind nicht immer gleich laut. Aber es gibt Verfahren, nach denen verschiedene Zuggattungen, verschiedene Geschwindigkeiten, verschiedene Bremssysteme und verschiedene Zuglängen miteinander verglichen werden können. Ein solches Verfahren ist in der Schall 03 der Bahn beschrieben. Die Vergleichsgröße ist dann ein "Normzug", dessen Stundenpegel "Grundwert" heißt.
Nach der Schall 03 beschreibt der Grundwert den Schienenzustand: Wenn während einer Stunde nur ein einziger "Normzug" vorbeifährt, dann soll der Grundwert

- bei einem "durchschnittlich guten Schienenzustand" 51 dB(A)
- bei einem "besonders überwachten Gleis" ('BüG') 48 dB(A)

nicht überschreiten. Da sich der Schienenzustand jedoch infolge Verriffelung je nach Nutzung der Gleise ständig ändert (und meist verschlechtert), ändert sich auch der Grundwert und damit die Höhe des Vorbeifahrpegels jedes vorbeifahrenden Zuges. Um diese Unterschiede nicht erklären zu müssen, wird Lärm nur berechnet und (möglichst) nicht gemessen (nach der alten Schall 03 - die neue Schall 03 wird 2014 novelliert - Kommentar zur Neufassung von 2011) Wenn dennoch gemessen wird, so finden sich Hinweise auf den notwendigen Umfang in der Untersuchung Messungen zu nächtlichem Schienenverkehr. Die Messung des Grundwertes (und damit des Schienenzustandes) erfordert die Messung
a) des Vorbeifahrpegels eines Zuges,
b) der Geschwindigkeit
c) der Fahrbahnart

Aus diesen Parametern kann - bei Kenntnis des Messortes und der Zuggattung - der Grundwert nach der Schall 03 berechnet werden:
Monitoring von Guterzügen 2012

 
 

Dieses Projekt wurde gefördert von:

Die Verantwortung für den Inhalt dieser
Veröffentlichung liegt bei den AutorInnen.