Glossar

Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.

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Planfeststellungsverfahren
mit schriftlichen Einwendungen können Betroffene ihre Ansprüche geltend machen

Das rechtsstaatliche Verfahrensrecht sieht eine Beteiligung der Bürger in eisenbahnrechtlichen Planungsverfahren vor und gibt den Bürgern die Möglichkeit, Ihre Rechte dabei zu wahren.Dies geht nur in einem sehr engen Zeitraum.

Mit Beginn der Offenlage der Bahnpläne müssen Betroffene innerhalb einer gesetzlich definierten Frist mit ihren schriftlichen Einwendungen ihre Ansprüche geltend machen für den Fall, dass sie durch Bau und Betrieb der Bahnanlage in einem Recht betroffen sind oder eine andere Lösungsmöglichkeit vorschlagen können. Wer in dieser Zeit keine Einwendungen erhebt, kann später keine Rechte mehr geltend machen, selbst wenn er erst später bemerkt, dass z. B. das Wohnen durch Lärm beeinträchtigt wird.

Matthias Moeller-Meinecke, Rechtsanwalt
Tipps zu Einwendungen im Planfeststellungsverfahren

Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke

siehe auch Umweltinformationsgesetz

mehr Infos

Was passiert beim Planfeststellungsverfahren?
Interessengemeinschaft Hunsrückbahn – SO NICHT e.V.

 
 

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