Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.
sind erforderlich, damit bei planfestgestellten Strecken der Grundwert von 51dB(A) durch Verriffelung nicht überschritten wird
Um Lärmbelastungen auch dann vorhersagen zu können, wenn (noch) keine Züge fahren, wurden mit der SCHALL 03 bzw. mit der 16.BImSchV Rechenverfahren angegeben, mit deren Hilfe der Lärm für fast jede Zugvorbeifahrt berechnet werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings ein "durchschnittlich guter Schienenzustand". Dieser Schienenzustand ist dadurch charakterisiert, dass der Grundwert unterhalb von 51 dB(A) liegt. Direkt nach dem Schleifen beträgt der Grundwert 48 dB(A). Mit zunehmender Riffelzeit nimmt dann auch die Verriffelung zu; damit verschlechtert sich der Grundwert. Für eine planfestgestellte Strecke muss der Grundwert bei einem "durchschnittlich guten Schienenzustand" unter 51 dB(A) bleiben. Daher ist es erforderlich, dass die Gleise geschliffen werden, bevor die Verriffelung zu einer unzulässigen Lärmbelastung führt. siehe auch Instandhaltungsschleifen /Akustisches Schleifen