Seit mehr als 25 Jahren kämpfen an verschiedenen Streckenabschnitten bundesweit Bürgerinitiativen mit großem Engagement für eine leise, umweltfreundliche Bahn. Eine gesetzliche Regelung zur Lärmsanierung an Schienenwegen haben sie bis heute aber nicht durchsetzen können.
Trotz aller Proteste verteilen Bahn und Politik Lärmschutz an Schienenwegen weiterhin beliebig nach Gutsherrenart.
1999 gelang den Bürgerinitiativen mit ihren Aktionen der Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen. 100 Millionen DM pro Jahr wurden erstmalig bundesweit von der neu gewählten Regierung für Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen zur Verfügung gestellt. Dieses Programm gilt noch heute. Die Mittel wurden inzwischen erhöht und 2018 wurde der Grenzwert für die Lärmsanierung um 3dB(A) gesenkt und an den Grenzwert der Richtlinie für Straßenverkehrslärm endlich angeglichen. Eine Maßnahme die von den Betroffenen immer wieder gefordert wurde.
“Das Fehlen eines .. Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Antrag zu legitimieren.. . Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Problem: Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutzpflichten nicht nachkommt?“ (Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr zum
SPD- Antrag „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene“ vom 17.01.1996).