Lärmsanierung nach Gutsherrenart?

Seit mehr als 25 Jahren kämpfen an verschiedenen Streckenabschnitten bundesweit  Bürgerinitiativen mit großem Engagement für eine leise, umweltfreundliche Bahn. Eine gesetzliche Regelung zur Lärmsanierung an Schienenwegen haben sie bis heute aber nicht durchsetzen können.

Trotz aller Proteste verteilen Bahn und Politik Lärmschutz an Schienenwegen weiterhin beliebig nach Gutsherrenart.

  • Mal wird eine bereits abgeschlossene Lärmsanierungsmaßnahme wieder aufgegriffen, um den Lärmschutz -   mit meterhohen Schallschutzwänden – an jeglicher gesetzlichen Regelung vorbei – in bestimmten Abschnitten nach Belieben zu erhöhen (Hambug)
  • mal wird versprochen, den Schienenbonus, bei der Planfeststellung nicht mehr zu berücksichtigen (Oberrhein)
  • mal wird es – zeitgleich – abgelehnt, den Schienenbonus bei der Planfeststellung nicht mehr zu berücksichtigen (BETUWE -Linie)
  • seit 2017 setzt sich Nauheim für Lärmschutz an Bestandsstrecken ein, da hier der vermehrte Güterverkehr ohne Neubaustrecke, quasi durch ein Nadelöhr, erfolgen soll. "Nachbesserungen" seien inzwischen wohl zugesichert.
  • seit 2018 setzt sich die Bürgerinitiative Pro Wächtersbach ebenfalls für  Lärmschutz an Bestandsstrecken ein. Wer sichert ihnen mehr Schutz zu?

1999 gelang den Bürgerinitiativen mit ihren Aktionen der Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen. 100 Millionen DM pro Jahr  wurden  erstmalig bundesweit von der neu gewählten Regierung für Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen zur Verfügung gestellt. Dieses Programm gilt noch heute. Die Mittel wurden inzwischen erhöht und 2018 wurde der Grenzwert für die Lärmsanierung um 3dB(A) gesenkt und an den Grenzwert der Richtlinie für Straßenverkehrslärm endlich angeglichen. Eine Maßnahme die von den Betroffenen immer wieder gefordert wurde.

Maßnahmen zur Lärmsanierung werden nach Gutsherrenart verteilt – ungeachtet der Tatsache, dass Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht bereits 1996 feststellte:

“Das Fehlen eines .. Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Antrag zu legitimieren.. . Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Pro­blem: Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutz­pflichten nicht nachkommt?“ (Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr zum
SPD- Antrag „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene“ vom 17.01.1996).

 

Dieses Projekt wurde gefördert von:

Die Verantwortung für den Inhalt dieser
Veröffentlichung liegt bei den AutorInnen.