Wenn eine Wohnung (oder ein Zimmer) lärmsaniert werden soll, weil der Außenraum zu laut ist, dann sollte die Schalldämmung der Fenster und Wände möglichst die Lärmart berücksichtigen, die gedämmt werden soll. Vergleichende Untersuchungen haben ergeben, dass die (Außenpegel-)Frequenzverteilung bei Straßen- und Schienenverkehrslärm keinen wesentlichen Unterschied aufweist. Daher sollten auch die jeweiligen Korrektursummanden E für Straßen- bzw. für Schienenverkehrsgeräusche gleich sein.