Bei nächtlichen kurzzeitigen lauten Verkehrsgeräuschen (wie bei Güterzug- und bei Flugverkehr) kann der Mittelungspegel die Lärmbelastung nicht beschreiben. Hier wird daher - wie bereits im Fluglärmgesetz - angegeben, wie auch für den nächtlichen Güterzugverkehr die Anzahl der  "lauten" Güterzüge begrenzt werden könnte. - Da sich diese Betrachtung auch auf den Straßenverkehrslärm übertragen läßt, wird eine Summation verschiedener Verkehrslärmarten möglich.

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Erstellt: 13.01.2012
Stichwörter: Maximalpegelhäufigkeit, Nacht-Mittelungspegel
 

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