Bei nächtlichen kurzzeitigen lauten Verkehrsgeräuschen (wie bei Güterzug- und bei Flugverkehr) kann der Mittelungspegel die Lärmbelastung nicht beschreiben. Hier wird daher - wie bereits im Fluglärmgesetz - angegeben, wie auch für den nächtlichen Güterzugverkehr die Anzahl der "lauten" Güterzüge begrenzt werden könnte. - Da sich diese Betrachtung auch auf den Straßenverkehrslärm übertragen läßt, wird eine Summation verschiedener Verkehrslärmarten möglich.