Der Verband der Bürgerinitiativen fragt die Landesregierung, warum Innenministerium und
Bezirksregierung höchste Gerichtsurteile nicht beachten und zu Gunsten der Deutschen Bahn AG
für den Ausbau der Betuwe-Linie einen einfachen Verweis auf allgemeines Gefahrgutrecht
akzeptieren, auf eine Risikobewertung verzichten und die Verantwortung für Sicherheit den
Kommunen zuschieben. Wir Bürgerinitiativen werden vom Innenministerium stets nur auf das
Eisenbahnbundesamt verwiesen, das Land kommt seiner Verantwortung nicht nach.

Die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs, insbesondere die Verwirklichung ausreichender Maßnahmen
für den Fall eines Unfalls (z.B. Löschwasserversorgung, Zugänglichkeit der Strecke
u.s.w.), ist zwingend nachzuweisen. Es besteht in einem Planfeststellungverfahren die Verpflichtung,
den bestehenden Risiken (z.B. Zugentgleisungen aufgrund von Schienenbrüchen etc.) auch
konkret nachzugehen.

Dass ernst zu nehmende Gefahren bestehen, zeigen die Vielzahl von Unfällen bei Gütertransporten
auf der Schiene allein schon in diesem Jahr in unserer Region, so sind am 26.10.13 in
Gladbeck Anwohner knapp einer großen Explosionskatastrophe entgangen.

Auch das Land ist bei diesem Vorhaben des Bundes ein Träger öffentlicher Belange und muss die
Kommunen durch eine eigene Einwendung unterstützen, statt wie bisher kleinen Kommunen die Verantwortung für große Sicherheitsprobleme aufzubürden.

  • „Dreiviertel aller Züge transportieren gefährliche Güter“ sagt der Niederländische Betuwe-Geschäftsführer.
  • „Wir wissen nicht, wastransportiert wird - Güter halt“ sagt die Deutsche Bahn Projektbau GmbH,
    die die Gleise plant.

Das Land NRW muss die Offenlegung der Fakten, eine Risikoabschätzung sowie einen Sicherheitsnachweis bezüglich der Bewältigung der bestehenden Risiken einfordern, das können Kommunen nicht alleine durchsetzen. Die Kommunen können die immensen Kosten für die Ausrüstung der Feuerwehr mit Bezug auf ein Risiko, das ganz allein die Bahn schafft, auch nicht bewältigen.

Der Verband der Bürgerinitiativen vermisst den Einsatz des Landes für die Menschen an Güterzugstrecken und verweist auf Baden-Württemberg. Dem Bund und den Nutznießern der neuenStrecke müssen mehr Gelder für Sicherheit und Lärmschutz abgerungen werden –
die Kosten und Risiken dürfen nicht bei den Anwohnern hängen bleiben.
Die Verantwortung bezüglich des Schutzes der Bevölkerung liegt bei der Landesregierung, die um Stellungnahme gebeten wird.
www.betuwe-niederrhein.de

 

Dieses Projekt wurde gefördert von:

Die Verantwortung für den Inhalt dieser
Veröffentlichung liegt bei den AutorInnen.