Kommentar

Auf Initiative des Verbands der Bürgerinitiativen entlang der Betuwe- Linie hat MdB Dirk Vöpel vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags eine Recherche über das Entstehen der Richtlinie des Eisenbahnbundesamtes "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG" erstellen lassen. MdB Vöpel schreibt: "Der Wissenschaftliche Dienst konnte bei seinen Recherchen keine Hinweise auf eine Beteiligung von Feuerwehren oder Katastrophenschützern bei der Abfassung der Richtlinie ermitteln. Vielmehr sei die Richtlinie von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Eisenbahnbundesamtes formuliert worden, an der lediglich Vertreter der Innenministerien und der Verkehrsministerien einiger Länder (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Thüringen) sowie die Deutsche Bahn AG und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen beteiligt waren. "

Die Richtlinie "Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an Planung, Bau und Betrieb von Schienenwegen nach AEG" ist eine Verwaltungsvorschrift der Behörde EBA.

"Verwaltungsvorschriften sind Rechtsvorschriften und grundsätzlich - mangels Außenwirkung - keine auf den Bürger unmittelbar wirkenden Rechtsnormen. Da Verwaltungsvorschriften häufig auch norminterpretierende Auslegungen anordnen, können sie im konkreten Einzelfall jedoch in der Ausgestaltung eines konkreten Verwaltungsaktes oder durch die Ablehnung eines beantragten Verwaltungsaktes auch Außenwirkung entfalten."

 

Dieses Projekt wurde gefördert von:

Die Verantwortung für den Inhalt dieser
Veröffentlichung liegt bei den AutorInnen.