Neue Lärmschutzverordnung bringt keine Verbesserungenn für Menschen an Bestandsstrecken

05.06.14

Bei der kurzfristig anberaumten Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundstages am 4.6.2014 hat das Vorstandsmitglied der BVS - Bundesvereinigung gegen Schienenlärm - Gerd Kirchhoff gegenüber den  Abgeordneten nachdrücklich die Einhaltung der im Koalitionsvertrag zugesagten Gesamtlärmbetrachtung eingefordert. Die Novellierung der Lärmschutzverordnung von 1990 sei zwar überfällig und liege bereits seit 6 Jahren "zur Bearbeitung" vor. Sie berücksichtige aber nicht die zugesagte Gesamtlärmbetrachtung und schaffe einen Rechtsanspruch der lärmgeplagten Anwohner auf Lärmschutzmaßnahmen nach dem heutigen Stand der Technik auch nur für zukünftige Neubaustrecken oder Strecken, für die eine "wesentliche Änderung" geplant ist, wie zum Beispiel zusätzliche Gleise. Der Lärm an den Bestandsstrecken bleibe davon unberührt und die Betroffenen seien weiterhin dem niedrigeren Schutzniveau "freiwilliger Lärmsanierung" durch die Bahn ausgeliefert. Die vorgelegte Novelle bringe zwar einige technische Verbesserungen für die Lärmschutzplanung bei neuen Bauvorhaben, das Schutzniveau werde aber durch hochkomplizierte und von Betroffenen nicht nachvollziehbare Berechnungsmethoden undurchsichtig. Mit den neuen hochdifferenzierten Bewertungskriterien  werde faktisch die von der letzten Koalition beschlossene Abschaffung des Schienenbonus wieder einkassiert. Selbst nach Meinung der zur Anhörung eingeladenen Fachexperten sei das neue Verfahren eine "black box", deren Ergebnisse man akzeptieren müsse und die je nach der von den verschiedenen Ingenieurbüros eingesetzten Software ganz unterschiedlich ausfallen könne . "Das ist für die von Bahnlärm betroffenen Menschen völlig inakzeptabel und wird auch nach Meinung von Experten zu einer Welle von Gerichtsverfahren führen", so Gerd Kirchhoff.

Die vom Bundesverkehrsministerium und dem Eisenbahnbundesamt geforderte schnelle Verabschiedung der Novelle sollte  eigentlich zu einer besseren "Rechtssicherheit" der Betroffenen führen, leider wird das Gegenteil eintreffen, bestätigten auch andere Lärmexperten. Diese Novelle sollte nach Auffassung der BVS so nicht verabschiedet werden. Stattdessen solle man die Umgebungslärmrichtlinie ULR der EU umsetzen, die ab 2017 für die Lärmkartierung eine Gesamtlärmbetrachtung vorschreibt, d.h. Fluglärm, Straßenlärm und Schienenlärm werden hier zu einer Gesamtlärmbelastung zusammengefasst, so wie es die Betroffenen ja auch erleben.

 

"Der Bundesrat hatte bereits 1990, also vor 24 Jahren, die damalige Bundesregierung dahingehend "dringlich" aufgefordert, Methoden zur Gesamtlärmbetrachtung einzuführen" so Willi Pusch, der Vorsitzende der BVS. Die Schweiz und auch Frankreich sind da Vorbild.  Die meisten Bundesländer hatten in ihren Stellungnahmen zur Novelle in 2013 dies erneut gefordert und auch andere technische Details kritisiert, die zu einer Verschlechterung des Schutzniveaus führen werden.

"Es ist für die von Bahnlärm betroffenen Menschen unerträglich, dass die jetzige Koalition erneut eine Novelle vorlegt, die diese Forderungen des Bundesrats missachtet. Wir werden alles daran setzen, dass der Bundesrat in seiner kommenden Sitzung diese Novelle in der jetzt vorgelegten Form nicht akzeptiert."

 

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