EU weicht Lärmschutzvorschriften auf

16.03.14: Die EU weicht mit der am 11.3.2014 im Amtsblatt veröffentlichten Richtlinie 2014/38/EU 
die Lärmschutzvorschriften der Interoperabilitätsrichtlinie 2008/57/EG auf. Während bisher
die Einhaltung der Grenzwerte der TSI NOISE zwingend war, ist nach der
geänderten Interoperabilitätsrichtlinie die Überschreitung der Grenzwerte nur noch
zu "vermeiden": Diese Änderung tritt am 31.03.2014 in Kraft und ist von den Mitgliedstaaten
bis zum 01.01.2015 umzusetzen.
Mit der Richtlinie 2014/38/EU wird der bisherige Abschnitt 1.4.4 der
Interoperabilitätsrichtlinie "1.4.4. Beim Betrieb des Eisenbahnsystems
müssen die vorgeschriebenen Lärmgrenzen eingehalten werden:
"1.4.4. Bei Konzeption und Betrieb des Eisenbahnsystems ist 
eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte durch die davon ausgehenden Lärmemissionen -
in den in der Nähe einer Eisenbahninfrastruktur gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2012/34/EU
gelegenen Gebieten und - im Führerstand zu vermeiden."
Die Grenzwerte werden damit beliebig und ohne Sanktionen überschreitbar.  

 

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