In der Bundestags-Drucksache 18/3789 vom 21.1.2015 ist die Antwort der Bundesregierung enthalten, wonach bei der freiwilligen Lärmsanierung des Bundes durch den Entfall des Schienenbonus nach Einschätzung der DB AG nur bei Strecken mit hohem oder ausschließlichem nächtlichen Personenzugverkehr zusätzlicher Sanierungsbedarf entsteht. Bekanntlich dominiert an allen Hauptverkehrsstrecken jedoch der Güterverkehr.

Demgegenüber hatte die Bundesregierung noch vor 3 Jahren auf eine Anfrage der Linken in der BT-Drs. 17/8733 vom 27.02.2012 geantwortet - dort S. 6:

"Bei Abschaffung des Schienenbonus erhöht sich der Gesamtbedarf an Maßnahmen zur Lärmsanierung an den bestehenden Schienenwegen. Der zusätzliche Mittelbedarf hierfür wird nach heutigen Kosten auf überschlägig 1,2 Mrd. Euro geschätzt"

 

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