Obwohl die öffentliche Bekanntgabe der Auslegung aller PFA der BETUWE-Route teilweise nur wenige Monate vor dem Stichtag 1.1.2015 erfolgte, sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, den Schienenbonus nicht mehr anzuwenden.

Zur Frage "Wieso werden Rheintalbahn und Betuwelinie hinsichtlich des Lärmschutzes vor dem Hintergrund vorhandener Siedlungsdichte und zu erwartender Zugdichte mit Gefahrgut unterschiedlich beurteilt?" gab die Bundesregierung zur Antwort:

"Der Deutsche Bundestag hat mit seinen Beschlüssen vom 17. Januar 2013 und vom 28. Januar 2016 die Bundesregierung aufgefordert, die im Projektbeirat zur Rheintalbahn beschlossenen Maßnahmen bezüglich Trassierung und Lärmschutz über das gesetzliche Maß hinaus im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umzusetzen. Dem wird die Bundesregierung nachkommen."

Der Schienenbonus kann entfallen, wenn Mehrkosten vom Vorhabenträger und/oder einem Dritten getragen werden. In Baden Württemberg werden die zusätzlichen Kosten (Wegfall des Schienenbonus) für eine bessere Qualität beim Ausbau der Rheintalbahn im Sinne von Baden 21 von der Deutschen Bahn und dem Land je zur Hälfte gemeinsam finanziert. Der Bund zahlt dann nur, wozu er verpflichtet ist.

 

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