30.09.16 - Darf die Deutsche Bahn bei der Verhörung des Bahnlärms die Züge langsamer fahren lassen?

Schallschutz gegenüber dem Lärm einer Güterverkehrstrecke ist das Klageziel von sechs Musterkläger vor dem Oberlandesgericht Hamm. Die drei Berufsrichter ordnen eine Beweisaufnahme zur Lautstärke und Lästigkeit des Bahnbetriebs in den Wohnhäusern am Bahndamm an und opfern dafür ihren Feierabend. Zur Vorbereitung und ohne Information des Gerichts lässt die Bahn die Schienen besonders lärmmindernd pflegen und nach Erscheinen des Gerichts halbiert sich überraschend die Fahrtgeschwindigkeit der Güterzüge.

Das bringt nach Bewertung eines Sachverständigen eine erhebliche Lärmminderung (-6 dB(A)). Zudem muss das Gericht bis zu 40 Minuten auf Güterzüge warten, die sonst alle Viertelstunde fahren. Überraschend verkehren auch nur besonders lärmarme und sehr kurze Güterzüge. Das Gericht wird dadurch düpiert.

Jetzt stellen die Kläger die Frage: Darf die Deutsche Bahn Netz AG als Prozesspartei eine Beweisaufnahme so verfälschen? Edificia Rechtsanwälte wird dem Gericht dazu vortragen.

Anwohner werfen der Bahn Manipulationen vor

siehe auch:
29.09.16 - Deutsche Bahn muss Schallschutzfenster zahlen

21.09.16 - Oberlandesgericht Hamm macht Beweiserhebung vor Ort

 

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