Antwort (18/11832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11538)
"Nach Einschätzung der Bundesregierung
Auf die Frage, ob im Falle des Nichterreichens dieses Ziels ordnungsrechtliche Eingriffe erfolgen, schreibt die Bundesregierung, sie warte die Evaluation ab.
Das Gesetz sieht vor, bei Verstößen gegen das Verbot lauter Güterwagen Bußgelder zu verhängen.
" Ein Verbot graugussklotzgebremster lauter Güterwagen ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie des Bundes zur Reduzierung des Schienenverkehrslärms, insbesondere den durch nächtlichen Schienengüterverkehrslärm massiv betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurde eine mittelfristige Perspektive zur Verbesserung ihrer Situation gegeben, die Erwartungshaltung ist entsprechend hoch. Bereits wenige Verstöße gegen das Verbot können die potenzielle Lärmminderungswirkung lokal zunichtemachen. Im Sinne des Vertrauensschutzes und der Transparenz sollen daher statistische Angaben und Auswertungen zu den Überwachungsaktivitäten der zuständigen Behörden sowie deren Ergebnisse und damit zur Wirksamkeit der Verbotsregelung jährlich veröffentlicht werden."
aus: Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz - SchlärmschG)
953. Sitzung am 10. Februar 2017
Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz – SchlärmschG)
Deutscher Bundestag, Drucksache 18/ 11287 vom 22.02.201
Enak Ferlemann zum Schienenlärmschutzgesetz -225. Sitzung des Deutschen Bundestages