02.07.17 - Grenzen der Lärmaktionsplanung - Veranstaltung an der TU-Berlin

Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie gehört zu den zentralen Aufgaben des EBA im Referat 53. Hier werden die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes erarbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Es wurden in einem Vortrag an der TU-Berlin, 26. Juni 2017, die sachlichen Zusammenhänge, die Methodik und die Grenzen des Lärmaktionsplanes an Haupteisenbahnstrecken erläutert.
Institut für Land- und Seeverkehr (ILS) Schienenfahrwege und Bahnbetrieb

Kommentar zu der Veranstaltung:
Lärmaktionsplanung des Eisenbahnbundesamtes Veranstaltung an der TU Berlin am 26. Juni 2017

Das Ergebnis:

Grenzen der Lärmaktionsplanung

  • Keine Möglichkeiten der direkten Umsetzung von Maßnahmen
  • Keine gesetzlichen Möglichkeiten zur Restriktion des Verkehrsaufkommens
  • Keine gesetzlichen Möglichkeiten zur Geschwindigkeitsbegrenzung
  • Keine Einflussnahme auf die verschiedenen Förderprogramme
  • Kein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Maßnahmen
  • Planungs - und Bewertungsinstrument zur Verdeutlichung des Handlungsbedarfs

Glossar: Lärmaktionsplanung

 

Dieses Projekt wurde gefördert von:

Die Verantwortung für den Inhalt dieser
Veröffentlichung liegt bei den AutorInnen.