Das Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) ist seit mehr als 20 Jahren und seine Neufassung seit mehr als 10 Jahren in Kraft. Mit ihm setzt Deutschland auf Bundesebene die entsprechenden Vorgaben der Aarhus Konvention und der Umweltinformationsrichtlinie der EU um. Ein ungehinderter Zugang zu Umweltinformationen ist Voraussetzung für die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungsprozessen und ein wesentlicher Baustein für eine transparente und bürgerfreundliche Umweltverwaltung.

Durch das Forschungsprojekt wird eine umfassende Evaluierung des UIG des Bundes angestrebt. Dabei wird zum einen evaluiert, ob die gesetzlichen Ziele des UIG, für einen freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen (passiver Zugang) und für eine aktive Verbreitung der Umweltinformationen (aktiver Zugang) zu sorgen, in der Praxis erreicht werden. Zum anderen werden die weiteren Folgen des Gesetzes in der Praxis untersucht. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Untersuchung der offenen Rechtsfragen im Bereich des UIG rundet das Vorhaben ab.

Für die Evaluation sind die Erfahrungen von Umwelt-/Naturschutzvereinigung und deren Mitglieder zur Praxis der Anwendung des UIG von großem Interesse. Diese werden aufgefordert, an einer Befragung teilzunehmen ( Kennung: 12d%b3F)

Ende der Befragung 30. September 2017.

 

 

 

 

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