Die Kläger und ihr Anwalt behaupten: Ja, es wird manipuliert. Das Landgericht Köln sieht derzeit aber keinen Anlass, dem Sachverständigen aufzugeben, die Bahn über konkrete Messtage nicht zuvor zu informieren, da es keine Anhaltspunkte gibt, dass die Bahn tatsächlich das Verkehrsaufkommen manipuliert.
Die Bahn erklärt, dass die mit den Eisenbahnunternehmen geschlossenen Vertäge eine Beeinflussung von Anzahl, Zusammensetzung und Geschwindigkeit der Züge nicht zulassen.
Die Bahn ist einverstanden, dass die Messungen durch den Sachverständigen ohne vorherige Bekanntgabe des Termins stattfinden - allerdings nur unter dem Sachverhalt, dass das Gericht dem Sachverständigen u.a. aufgibt,die konkreten Gegebenheiten exakt in seinem Gutachten zu beschreiben.