07.10.17 - Gutachten: Besseren Berücksichtigung des Maximalpegels

Zitat aus der Kurzfassung:

„Zusammenfassend lässt sich aus vorliegendem Gutachten ableiten, dass mit der derzeitigen Beurteilungssystematik nur auf der Grundlage von Mittelungspegeln ein ausreichender Schutz des Nachtschlafes von Bahnanrainern nicht gewährleistet ist. Insbesondere für Anwohner im Nahbereich von Bahnstrecken ist die Be- rücksichtigung sowohl der Höhe der Maximalpegel als auch der Häufigkeit der Bahnlärmereignisse für eine angemessene Beurteilung des nächtlichen Schienenverkehrslärms erforderlich. Zu diesem Zweck wurde in diesem Gutachten ein Verfahren entwickelt, das auf der Grundlage der bestehenden Rechenvorschrift Schall 03 eine Berechnung des Maximalpegels ermöglicht. Zur Beurteilung der Wirkung nächtlichen Bahnlärms werden Ergänzungen der maßgeblichen Verordnungen vorgeschlagen, die sowohl die Höhe des Maximalpegels als auch die Anzahl der Aufwachreaktionen bei Nacht berücksichtigen.“

 

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