Zum Schienenlärm:

Im Koalitionsvertrag heißt es lapidar, die Lärmgrenzwerte würden „überprüft“ und „weiterentwickelt“, unter „Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung und der Luftfahrttechnik“

„Der Schienenlärm soll bis 2020 halbiert werden“, heißt es in dem 177 Seiten starken Papier. Die „GroKo“ will sich dafür einsetzen, dass laute Güterwagen auf EU-Ebene verboten werden, und das lärmabhängige Trassensystem weiterentwickeln. Unternehmen, die auf leisere Waggons und Lokomotiven umrüsten, erhalten einen „Innovationsbonus“.

Im Bahnverkehr sollen die Angebote deutlich ausgebaut und Investitionen beschleunigt werden. Ziel ist es, noch mehr Menschen in die Züge und noch mehr Güter auf die Schiene zu bringen.

Eine gesetzliche Regelung der Lärmsanierung an Schienenwegen ist nicht in der Diskussion. 1995 forderte die SPD mit einem Antrag zur Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen auch Rechtsschutz für Betroffene an alten Bahnstrecken. Der neue Koalitionsvertrag ist weit von dieser Forderung entfernt. Lärmsanierung wird heute nach Belieben verteilt.

IG BOHR: Auszug aus dem Koalitionvertrag zum Stichwort Schienenlärm

Deutscher Bundestag 13 Wahlperiode, Drucksache13/1042, 03.04.95
Antrag der SPD Fraktion: Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen

 

 

 

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