Wer als Wohnanlieger durch Bahnlärm wesentlich in der Wohnnutzung auch bei geschlossenem Fenster beeinträchtigt wird, hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes einen Anspruch, dass die Bahn ihm die Mehrkosten für neue Schallschutzfenster bezahlt.
Die Deutsche Bahn muss die Mehrkosten für Schallschutzfenster zahlen. Das hat das Amtsgericht in St. Goar bereits 2016 entschieden.
Die Klägerin hatte nun mit ihrer Klage Erfog. Die Bahn hatte Berufung eingelegt aber jetzt verloren. Sie muss der Klägerin 2.500 EUR für die Schallschutzfenster zahlen. Außerdem trägt sie die Hälfte eines Lärmgutachtens, das die Anwohnerin in Auftrag gegeben hatte.
Mit Blick auf die 10 Jahre alte Rechtsprechung des BGH ist dies kein Präzedenzfall, wohl aber eine Ermutigung für zahlreiche andere auch nicht rechtsschutzversicherte Bahnanlieger.
2016-09-29:
Wann muß Deutsche Bahn für Schallschutzfenster zahlen?
2014-08-01:
Gericht legt Bahn die Kosten von Schallschutzfenstern auf
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