Mit dem vorliegenden Vorschlag sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung die Planungs- und Bauzeiten von Straßen- und Schienenbaubaumaßnahmen dadurch beschleunigt werden, dass vorbereitende Maßnahmen oder Teilmaßnahmen schon vor dem Planfeststellungsbeschluss begonnen oder durchgeführt werden können.
Der Gesetzentwurf sieht u.a. einen „Verzicht auf Erörterung“ vor. Laut der Vorlage kann die Anhörungsbehörde auf Erörterungstermine bei Vorhaben verzichten, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. „Insbesondere schreibt das europäische Recht keine mündliche Erörterung vor“, schreibt die Regierung.

Die Bundesregierung will mit dem Gesetzentwurf auch eine einheitliche Klagebegründungsfrist für Klagen gegen Planfeststellungs- und Plangenehmigungsentscheidungen im Straßen-, Schienenwege- und Wasserstraßenbau einführen. Vorgesehen ist eine Sechs-Wochen-Frist ab Klageerhebung in der Erklärungen und Beweismittel vorgebracht werden müssen. Der Gesetzentwurf enthält im Bereich der Bundesschienenwege darüber hinaus eine Regelung zur Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich Deutscher Bundestag Drucksache 19/ 4459 19. Wahlperiode 24.09.2018

Anhörung im Deutschen Bundestag live:
Stellungnahme des ersten Vorsitzenden der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
Dr. Frühauf.  ab 17.11

Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
Kommentar Alexander Führer
30.09.18

Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Schienenläm zum Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
19.06.2018

 

Dieses Projekt wurde gefördert von:

Die Verantwortung für den Inhalt dieser
Veröffentlichung liegt bei den AutorInnen.