Chronik einer Petition zur Lärmsanierung an Schienenwegen

Seit 1988 setzten sich Betroffene für Lärmsanierung an bestehenden Schienenstrecken ein. Im Jahr 2002 erhalten diese Lärmschutz - nachdem das bundesweit erste  Planfeststellungsverfahren abgeschlossen ist. Der lauteste Streckenabschnitt wird allerdings erst 2012 saniert.

 04/89

die BI Güterzug reicht eine Petition zur Lärmsanierung an Schienenwegen ein.

 01/90

der Deutsche Bundestag beschließt (191. Sitzung), die Petition der Regierung zur Berücksichtigung vorzulegen. Die Petition der BI Güterzug wird nicht berücksichtigt.

 03/92

der Petitionsausschuß führt eine Anhörung in Hannover durch. Er wiederholt seine Forderung an die Regierung, die Petition der BI Güterzug zu berücksichtigen. Die Petition der BI Güterzug wird nicht berücksichtigt.

 11/92

die BI Güterzug bittet den Petitionsausschuß um Unterstützung ihrer Forderung an den Bundesverkehrsminister (BMV), auf einer Anhörung in Bonn den Einstieg in die Lärmsanierung mit den Betroffenen zu diskutieren.

 01/93

die BI Güterzug wird daraufhin vom BMV zu einer Informationsveranstaltung zum Thema: „Lärmsanierung an Schienenwegen“ eingeladen. Die Petition der BI Güterzug wird von der Regierung nicht berücksichtigt.

 12/93

die BI Güterzug erhält den Umweltpreis des Landes Niedersachsen für ihren „beispielhaften Einsatz zur Lärmsanierung an Schienenwegen“. 
Die Petition der BI Güterzug wird von der Regierung nicht berücksichtigt.

 06/94

die BI Güterzug führt zusammen mit dem Deutschen Arbeitsring für Lärmbekämpfung eine Tagung zum Schienenverkehrslärm in Hannover durch. Die BI Güterzug setzt sich für die Gründung einer Bundesvereinigung gegen Schienenlärm ein.
Die Petition der BI Güterzug wird von der Regierung nicht berücksichtigt.

 03/95

die BI Güterzug wendet sich deshalb erneut an den Petitionsausschuß. Sie bittet darum, ihre Petition erneut zu bearbeiten und den BMV aufzufordern, eine Anhörung in Bonn durchzuführen. Die BI Güterzug bittet politische Vertreter aller Parteien in einer Briefaktion, ebenfalls den BMV aufzufordern, eine Anhörung durchzuführen. Vertreter der Opposition unterstützen diese Forderung.

 04/95

die SPD bringt einen Antrag zur „Minderung des Verkehrslärms an Straße und Schiene“ ein.

 05/95

die BI Güterzug wendet sich anläßlich der Debatte des o.g. Antrags im Deutschen Bundestag erneut an Vertreter der Opposition mit der Bitte, sich für eine Anhörung in Bonn einzusetzen. 

 09/95

auf Initiative der BI Güterzug wird die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm mit Sitz in Hannover gegründet. 

 10/95

Vertreter der Opposition setzen im Verkehrsausschuß mit Erfolg die Forderung der BI Güterzug durch. Eine Anhörung zum Verkehrslärm wird beschlossen. 

 11/95

der Petitionsausschuß versichert der BI Güterzug, daß ihr „Anliegen   keineswegs als erledigt“ gilt, da „praktisch bisher zugunsten der Anlieger nichts geschehen“ ist. 

 01/96

es findet die Anhörung zum o. g. Antrag im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages statt. Unter den 17 geladenen Sachverständigen ist auch die BI Güterzug / Bundesvereinigung gegen Schienenlärm vertreten.  Die Petition der BI Güterzug wird weiterhin von der Regierung nicht berücksichtigt. 

 01/98

die BI Güterzug setzt sich weiterhin dafür ein, daß ihre Petition im Petitionsausschuß nicht abschließend behandelt wird. 

 01/98

der Petitionsausschuß teilt mit, daß die Petition der BI Güterzug „zusammen mit einer Reihe gleichgelagerter Fälle ... erneut beraten werden soll, um in Sachen Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen ein Stück voranzukommen.“ 

 02/98

der  Petitionsausschuß empfiehlt nun, die Petition der BI Güterzug der Regierung zur Erwägung vorzulegen. Die BI Güterzug weist den Ausschuß wiederholt darauf hin, daß er mit dieser Empfehlung in der Sache kein  Stück vorankommt – sondern ein Stück zurück. Seit Jahren liegt die Petition der BI Güterzug der Regierung bereits zur Berücksichtigung vor. 

 03/98

der Deutsche Bundestag beschließt dennoch in seiner 222. Sitzung, u. a. die Petition der BI Güterzug nunmehr zur Erwägung der Regierung vorzulegen. 

 10/98

In der Koalitionsvereinbarung wird festgehalten, daß der Schutz vor Verkehrslärm besonders während der Nachtruhe auf eine verbesserte gesetzliche Grundlage gestellt wird. „Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung ist aus dem „Schienenbautitel ein Sonderprogramm für Härtefälle an bestehenden Schienenstrecken aufzulegen“. 

 11/98

Der BMV bestätigt gegenüber dem Verkehrsausschuß die Absicht der Regierung, zur Lärmsanierung an Schienenwegen „ein Notprogramm für besonders betroffene Bereiche“ einzuleiten. 

 01/99

100 Mill. DM werden in die Haushaltsberatungen zur Lärmsanierung an Schienenwegen für Härtefälle aufgenommen.

 02/99

Sachverständige gehen davon aus, daß die Regierung erstmalig Mittel für den Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen bewilligt

 04/99

Die BI Güterzug geht davon aus, daß die Regierung nun die vor zehn Jahren eingereichte Petition endlich berücksichtigt und die finanziellen Mittel zur Lärmsanierung noch in diesem Jahr bereitstellt.

  01/00 Die DB AG gibt eine Presseerklärung heraus:" Die Bundesregierung stellt für Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken in den nächsten Jahren 400 Mill. Mark zur Verfügung. In Hannover werden die Anwohner an der Güterumgehungsbahn bundesweit als Erste von diesem Sonderprogramm profitieren."
Die Petition der BI Güterzug ist berücksichtigt worden, die finanziellen Mittel zur Lärmsanierung sind bereitgestellt.   

      09/00

Es findet ein Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren statt.

       08/01

Der Planfeststellungsbeschluss wird rechtskräftig.

  2001

Im Rahmen des Programms „Lärmsanierung an Schienenwegen“ wird eine aktive und passive Lärmsanierung durchgeführt. Der lauteste Streckenabschnitt - eine alte 118 m lange Eisenbahnbrücke mit stählernem Überbau ohne Schotterbett - wird allerdings nicht saniert. Die BVS reicht beim OVG Lüneburg eine Klage ein

  2002

Auf Initiative des Eisenbahnbundesamtes (EBA) findet - außerhalb des Gerichtsverfahrens - ein Gespräch mit Betroffenen-, EBA- und DB- Vertretern statt, in dem den Betroffenen eine 2m hohe Lärmschutzwand auf der Brücke zugesichert wird. Nach schriftlicher Vorlage der in dem Gespräch getroffenen Vereinbarung ziehen die Betroffenen die Klage zurück. Die Brücke wird dennoch nicht saniert. In einer "eingehenden Recherche" stellt die DB am Ende fest, dass eine "verbindliche Zusage der DB zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen nicht besteht" und es sich somit um ein Missverständnis handelt.
  Ein Plangenehmigungsbeschluss vom 18.12.2002 zum Bau einer Lärmschutzwand im Bereich der Beekebrücke von km 23,475 bis km 23,760 der Strecke 1750 wird aufgrund einer mittelfristig zu erwartenden Erneuerung der Beekebrücke zurückgestellt.

  2009

Der Rat der Stadt Hannover stimmt einer Beschlussdrucksache zur Erneuerung und Lärmsanierung der Eisenbahnbrücke über die Beeke zu.
2012Die DB AG beginnt mit der Lärmsanierung der Brücke und dem Bau einer Lärmschutzwand
 

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