Die Partein zur Regelung der Lärmsanierung an Schienenwegen bis 2000

Eine gesetzliche Regelung zur Lärmsanierung an Schienenwegen gibt es bis heute - 2016 - nicht.

Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm ruft mit dieser Chronik, die  bis zum Jahr 2000 reicht-in Erinnerung, dass

die SPD
eine gesetzliche Regelung zur Lärmsanierung an Schienenwegen ablehnt – immer dann, wenn sie regiert,
die CDU
Lärmsanierung an Schienenwegen fordert – solange sie nicht regiert,
die FDP
Lärmsanierung an Schienenwegen ablehnt, da sie fast immer mitregiert,
die GRÜNEN
in Lärmsanierung an Schienenwegen einen Interessenkonflikt sehen, da sie vorrangig den Verkehr von der Straße auf die Schiene verlagern wollen,
der Deutsche Bundestag 1990
Lärmsanierung an Schienenwegen – nach Beschluss des Petitionsausschusses – für „höchst dringlich“ hielt und deshalb der Regierung eine Petition zur Lärmsanierung an Schienenwegen „zur Berücksichtigung“ vorlegte
der Deutsche Bundestag 1998
Lärmsanierung an Schienenwegen – nach Beschluss des Petitionsausschusses – für „nicht so dringlich“ hielt und deshalb der Regierung dreizehn Petitionen zur Lärmsanierung an Schienenwegen lediglich „zur Erwägung“ vorlegte,
die Europäische Gemeinschaft
sich seit mehr als 25 Jahren erfolglos bemüht, eine verbindliche Regelung über die zulässigen Geräuschpegel für Schienenfahrzeuge zu erlassen, 
der Einsatz von „low-noise“
(leisen) Zügen nur dann zu einer Lärmreduzierung führt, wenn in jeder Stunde die jeweils lautesten Züge durch „low-noise“-Züge ersetzt werden,
der beliebige Einsatz von „low-noise“
Zügen zu keiner Entlastung führt [1]),
es erhebliche Bedenken gegen die in der „SCHALL 03“ festgeschriebene Beurteilung gibt, dass Schienenverkehrslärm (Güterverkehr nachts) bei einem Lärmmittelungspegel über 70 dB(A) weniger lästig sei als Straßenverkehrslärm [2]),

der Schienenbonus von 5 dB(A)
eingeführt wurde, um Kosten für den Lärmschutz zu sparen: Je höher der Bonus, desto niedriger die Kosten.

[1] S. Windelberg: „Is one traffic noise softer than another?“ 
2nd International Workshop ‚Abatement of Railway Noise Emission – Freight Transport‘. Berlin 1998.
[2] D. Windelberg: „Typische Frequenzverteilung“ Zeitschrift für Lärmbekämpfung. 41(1994), 129-132, sowie 
 „Lästigkeit und Schienenbonus“ Zeitschrift für Lärmbekämpfung. 42(1995), 42-49

Kommentar zur fehlenden Regelung von Lärmsanierung an Schienenwegen

Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht (Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr zum SPD- Antrag „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene“ vom 17.01.1996.

"Das Fehlen eines .. Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Antrag zu legitimieren.. . Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Pro­blem: Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutz­pflichten nicht nachkommt?“

„Ich bringe in Erinnerung, wie die Richter die Sache mit dem Verkehrslärmschutz betrachtet haben. Das Gesetz war gescheitert.. . Dann hat der zuständige Minister versucht, doch vielleicht irgend etwas mit einer Verordnung zu mache; das ist auch gescheitert. Dann hat er Richtlinien, Verwaltungsvorschriften erlassen. Die unteren Instanzen haben in ihrer Verlegenheit, wenn man das so sagen darf, mit diesen Richtlinien zunächst gearbeitet. Allmählich kam heraus, dass die Berufungsgerichte sich auf die Richtlinien des Ministers eingeschossen habe. Das ist ein wirklich schlechter Zustand verfassungs­rechtlicher Art, denn Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, sollten eine politische Entscheidung treffen und nicht der Minister, in der Abwägung der Interessen der Sozialstaatlichkeit, der Rechtsstaatlichkeit.“

 

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