Glossar

Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.

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Beurteilungszeitraum
Schienenverkehrslärm wird Tag und Nacht getrennt bestimmt

Die Beurteilungspegel für Schienenverkehrslärm werden für die Beurteilungszeiträume „Tag“
(6-22 Uhr) und „Nacht“ (22-6 Uhr) getrennt bestimmt.

 
 

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