Glossar

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Brückenzuschlag
er beträgt für Güterzüge 17dB(A) nach alter Schall 03

Es wurde durch Messungen festgestellt, dass es Brücken gibt, deren Brückenzuschlag für Güterzüge 17 dB beträgt. Daher ist der in der Schall 03 (alt) angegebene Brückenzuschlag den Messergebnissen anzupassen:
­Für Neubaustrecken, an denen eine Brücke geplant wird, sollte bis zur Fertigstellung der maximal an einer Brücke gleichen Typs gemessene Brückenzuschlag eingesetzt werden - bis nach Fertigstellung der Brücke der physikalische Brückenzuschlag DBr dieser Brücke gemessen werden kann.
Für bestehende Strecken, an denen eine Brücke eines bestimmten Typs vorhanden ist, sollte – im Falle einer Lärmsanierung – der maximal an einer Brücke gleichen Typs gemessene Brückenzuschlag eingesetzt werden - bis durch eine Messung der physikalische Brückenzuschlag DBr dieser Brücke festgestellt wird. (Für eine Brücke mit stählernem Überbau ohne Schotterbett also zur Zeit DBr =17 dB.)

mehr zum Stichwort

Brücken, Schienenlärm und die Schall 03
Zeitschrift für Lärmbekämpfung Nr.3-2005

 
 

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