Glossar

Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.

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Eisenbahnbundesamt
(EBA) Sicherheitsbehörde-für das Eisenbahnwesen in Deutschland zuständig

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Sicherheitsbehörde für das Eisenbahnwesen in Deutschland zuständig für die in Artikel 16 der Richtlinie 2004/49/EG („Sicher-heitsrichtlinie“) genannten Aufgaben:

•Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für strukturelle Teilsysteme nachder Interoperabilitätsrichtliniefür das Eisenbahnsystem der Gemeinschaft (Richtli-nie 2008/57/EG),

•Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen für den Betriebund die Instandhaltung der Teilsysteme des Eisenbahnsystems sowie für In-teroperabilitätskomponenten,

•Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die noch nicht Ge-genstand einer TSI sind,

•Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmenund Sicherheitsgenehmigungen für Infrastrukturbetreiber,

•Beobachtung und Weiterentwicklung des eisenbahnrechtlichen Rahmens hinsicht-lich der Sicherheit, einschließlich der nationalen Sicherheitsvorschriften,

•Registrierung von Fahrzeugen im Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister

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Öffentlichkeitsbefragung des EBA zur Lärmaktionsplanung
EBA löscht Einträge von lärmgeplagten Betroffenen
21.05.15

EBA nur zuständig für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes, außerhalb von Ballungsräumen
20.10.15

Lärmaktionsplanung und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Glosse zum Tag gegen den Lärm
29. 04.09
Sibylla Windelberg

 

 

 
 

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