Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist als Sicherheitsbehörde für das Eisenbahnwesen in Deutschland zuständig für die in Artikel 16 der Richtlinie 2004/49/EG („Sicher-heitsrichtlinie“) genannten Aufgaben:
•Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für strukturelle Teilsysteme nachder Interoperabilitätsrichtliniefür das Eisenbahnsystem der Gemeinschaft (Richtli-nie 2008/57/EG),
•Überwachung der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen für den Betriebund die Instandhaltung der Teilsysteme des Eisenbahnsystems sowie für In-teroperabilitätskomponenten,
•Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für Fahrzeuge, die noch nicht Ge-genstand einer TSI sind,
•Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen für Eisenbahnverkehrsunternehmenund Sicherheitsgenehmigungen für Infrastrukturbetreiber,
•Beobachtung und Weiterentwicklung des eisenbahnrechtlichen Rahmens hinsicht-lich der Sicherheit, einschließlich der nationalen Sicherheitsvorschriften,
•Registrierung von Fahrzeugen im Nationalen Fahrzeugeinstellungsregister