Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.
beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges ist Vorsorge gegen Verkehrslärm zu treffen
Lärmvorsorge erfolgt als sogenannte aktive Maßnahme durch Schallschutzmaßnahmen am und neben dem Gleis. Oft werden Schallschutzwände errichtet, aber auch andere Techniken sind möglich. Reichen Maßnahmen am Gleis nicht aus oder kommen sie aus anderen Gründen nicht in Betracht, werden sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden durchgeführt, z. B. in Form von Schallschutzfenstern, mit Schallschutzlüftern oder als Fassadendämmung. Bei der Lärmvorsorge sind die in der 16. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte einzuhalten.
Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge in dB (A)
Gebietskategorie
6:00 bis 22:00 Uhr
22:00 bis 06:00 Uhr
Krankenhäuser, Schulen
57
47
reine/allgemeine Wohngebiete
59
49
Kern-, Dorf- und Mischgebiete
64
54
Gewerbegebiete
69
59
Quelle: 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)