Glossar

Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.

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Lärmvorsorge
beim Neubau oder bei einer wesentlichen baulichen Änderung eines Verkehrsweges ist Vorsorge gegen Verkehrslärm zu treffen

Lärmvorsorge erfolgt als sogenannte aktive Maßnahme durch Schallschutzmaßnahmen am und neben dem Gleis. Oft werden Schallschutzwände errichtet, aber auch andere Techniken sind möglich. Reichen Maßnahmen am Gleis nicht aus oder kommen sie aus anderen Gründen nicht in Betracht, werden sogenannte passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden durchgeführt, z. B. in Form von Schallschutzfenstern, mit Schallschutzlüftern oder als Fassadendämmung. Bei der Lärmvorsorge sind die in der 16. BImSchV festgelegten Immissionsgrenzwerte einzuhalten.

Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge in dB (A)
Gebietskategorie6:00 bis 22:00 Uhr22:00 bis 06:00 Uhr
Krankenhäuser, Schulen5747
reine/allgemeine Wohngebiete5949
Kern-, Dorf- und Mischgebiete6454
Gewerbegebiete6959

Quelle: 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung)

 
 

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