Das Glossar bietet zu den Begriffen Kurzbeschreibungen, weiterführende Links und Kommentare an. Die im Glossar gesammelten Begriffe sind auf der Website durch einen kleinen Stern gekennzeichnet.
Grenzwerte beziehen sich meistens auf den A-bewerteten energie-äquivalenten Dauerschallpegel in der Einheit dB(A) . Dieser ist messbar mit einem Schallmessgerät, das zwei verschiedene Mittelungen vornimmt:
einerseits die A-Bewertung (als Mittelung über die beteiligten Frequenzen) und andererseits den Dauerschallpegel (als zeitliche Mittelung)
Politisch ist es möglich, Grenzwerte für den Lärm durch Auswertung von Befragungen zu verändern: So wurden Befragungen aus den Jahren 1978 bis 1982 so interpretiert, als wenn überall Schienenverkehrslärm von 60 dB(A) ebenso lästig ist wie Straßenverkehrslärm von 55 dB(A).
"Mittelmäßig lästig" ist Schienenvekehr bei 69 dB(A) und Straßenverkehr ab 85 dB(A)