Glossar

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Mittelwert
ist umso ungenauer, je stärker die einzelnen Lärmpegel voneinander abweichen

Nach der 16. BImSchV [5] sind die zu verschiedenen Zeiten während der Nacht erzeugten verschiedenen Geräusche jeweils einem "Erzeuger" zuzuordnen und dann zu mitteln.
Als Erzeuger sind hier u.a. beschrieben:
> Straßenverkehrslärm (vom Motorrad über den PKW bis zum Schwerlastverkehr)
> Schienenverkehrslärm (von einer einzelnen Lokomotive über Nah- und Fernverkehrs- Personenzüge und ICE bis zu Gütertransportzügen)
> Luftverkehrslärm (von kleinen Privatflugzeugen über Grossflugzeuge bis hin zu militärischen Überschall-Jagdflugzeugen)
> einzelne Industriebetriebe.

Wie bei jeder Mittelung gilt auch hier: Die Abweichungen zwischen dem Mittelungspegel und den einzelnen Lärmereignissen liegen um so höher, je unregelmäßiger die Lärmsituationen sind. Das bedeutet, dass die Beschreibung des Lärms umso ungenauer wird, je stärker die einzelnen Lärmpegel voneinander abweichen. In der zur Zeit gültigen 16. BImSchV werden Lästigkeit und Mittelungspegel gleichgesetzt. Diese Gleichsetzung wird in Frage gestellt

 

 

 

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