Glossar

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Prioritätenkennzahl
Zahl zur Festlegung der Priorität von Streckenabschnitten, die saniert werden sollen

Die Deutsche Bahn AG hat in Absprache mit dem Bundesministerium für Verkehr (BMVBW) 2004 einen Richtlinienentwurf zur Lärmsanierung an Schienenwegen erarbeitet, der am 6. Dezember 2004 im BMVBW mit Experten diskutiert wurde. In diesem Entwurf wurde u. a. angegeben, wie in Zukunft die Priorität der Streckenabschnitte, die saniert werden sollen, festzulegen ist.

Dazu hat die DB AG eine Formel entwickelt, mit der die Prioritätskennzahl PKZ eines Streckenabschnittes eindeutig erfasst werden soll.

Die Formel ist nicht geeignet, um die Prioritätskennzahl PKZ für einen Streckenabschnitt eindeutig erfassen zu können. Tatsächlich ist eine beliebige Auslegung mit unterschiedlichem Ergebnis möglich.

Nach der o. g. Formel ist die Dringlichkeit für die Lärmsanierung eines Streckenabschnittes gleich hoch, wenn
a) 100 Menschen nachts eine Überschreitung des Grenzwertes um 5 dB(A) haben,
b) 23 Menschen nachts eine Überschreitung des Grenzwertes um 15 dB(A) haben.

Frage: Sollten möglichst viele Betroffene mit geringer Lärmbelastung oder wenige Betroffene mit hoher Lärmbelastung bei der Auswahl eines Streckenabschnittes für die Lärmsanierung Vorrang haben?

 

 

 
 

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