Glossar

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Regelungslücken
statt einer gesetzlicher Regelung gibt es nur ein Lärmsanierungsprogramm für Schienenwege

Jahrzehnte lang haben die jeweils in der Opposition stehenden Parteien regelmäßig die Lärmsanierung für laute Bahnstrecken gefordert. Diese wurde ebenso regelmäßig von der jeweiligen Regierungskoalition abgelehnt. Bis heute gibt es keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Lärmsanierung an lauten Straßen und Schienenwegen. Als teilweiser Ersatz dienen Lärmsanierungsprogramme, und zwar seit 1978 für Bundesfernstraßen und erst seit 1999 auch für Eisenbahnstrecken des Bundes, d.h. der Deutschen Bahn AG.

Regelungslücken beim Schutz vor Straßen-und Schienenverkehrslärm
Wolfgang Hendlmeier, Stand: 07.2007

 
 

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