Glossar

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Stuttgart 21 Sprechklausel
bei weiterer Kostensteigerungen nehmen Bahn und Land Gespräche auf

Die sogenannte Sprechklausel findet sich im Finanzierungsvertrag zu Stuttgart 21.  In Paragraf acht, Absatz vier, steht: "Im Fall weiterer Kostensteigerungen nehmen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen und das Land Gespräche auf." Aus Sicht der Bahn beinhalten Gespräche auch eine daraus folgende finanzielle Mehrbeteiligung vor allem des Landes und der Stadt Stuttgart. Das lehnen die Stuttgart-21-Projektpartner ab. Sie pochen darauf, dass die Klausel lediglich zum Sprechen auffordert.

Bereits 2013 hatte der Aufsichtsrat des Schienenkonzerns den Vorstand beauftragt, mit den Projektpartnern in Verhandlungen über die Verteilung von Mehrkosten einzusteigen. Damals hatten die Firmenaufseher den Finanzierungsrahmen des Projekts.on 4,526 auf bis zu 6,526 Milliarden Euro angehoben.

Es liegt ein Gemeinderatsbeschluss aus dem Sommer 2009 vor,  „im Falle von etwaigen Mehrkosten für die Stadt, die über die bisherige Vertragslage hinaus gehen, einen Bürgerentscheid über die weitere Mitfinanzierung des Projekts ,Stuttgart 21’ durchzuführen.“

Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag ist festgehalten, über den 930 Millionen Euro starken Landesanteil hinaus kein weiteres Geld zu geben.

Wie legt man die Sprechklausel aus? Diese Frage sollen nun Gerichte klären.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) geht davon aus, dass "wir sehr gute Argumente haben", So handele es sich bei dem Beitrag des Landes in Höhe von 930 Millionen Euro um eine freiwillige Leistung. Es könne keinen Mechanismus geben, bei dem das Land zur Zahlung weiterer freiwilliger Leistungen verpflichtet werde.
Stand: 30.11.16

siehe auch Stuttgart 21

 

 

 

 
 

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