Lärmsanierung und Grenzwert

In der Lärmsanierung gibt es für Anlieger an Straßen und Schienen keine Gleichbehandlung. Für Anlieger an Straßen wurde der Grenzwert für die Lärmsanierung 2010 um 3 dB(A) gesenkt. Für Anlieger an Schienenwegen sei kein Handlungsbedarf meint der Petitionsausschuss in seiner Beschlussempfehlung vom 07.07.14

Der Petitionsausschuss vertritt die originelle Auffassung, dass die Bundesregierung den Lärmschutz bereits jetzt "hoch gewichte" und die Bundesregierung aktuell eine "ambitionierte Verkehrslärmpolitik" betreibe. Nachdem der Schienenbonus bereits abgeschafft sei, sieht er keinen weiteren Handlungsbedarf und lehnt eine Gleichbehandlung mit den Straßenanliegern ab. 

 

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