Wann kommt ein Schallmesszug?

Für ein normales Gleis wird der Schienenzustand nicht bestimmt, da die Bahn zu einer Fahrt des Schallmesszuges auf einem normalen Gleis nicht verpflichtet ist - und damit dafür auch nicht bezahlt wird.

Ein Anlieger an einem normalen Gleis weiß also nicht, ob - und gegebenenfalls wann - der Grundwert an seinem Grundstück unterhalb der Grenze von 51 dB(A) liegt oder lag. Es kann daher sein, dass dieser Grundwert von 51 dB(A) z.B. um 20 dB(A) überschritten ist - und damit auch jeder Vorbeifahrpegel etwa um 20 dB(A) höher ist als der bei der Berechnung der Lärmbelastung angenommene Vorbeifahrpegel.

Es gibt Bestrebungen, wenigstens für Wohngebiete einen "Eingriffswert" festzulegen, damit insbesondere bei nächtlichem Güterverkehr die Vorbeifahrpegel unterhalb vorgegebener Grenzen liegen - aber die Bahn unterstützt diese Bestrebungen nicht. Für einen Anwohner an einer Schienenstrecke ist es wichtig, die Einhaltung des maximalen Grundwertes zu kontrollieren. Dazu wäre es wünschenswert, wenn zu jeder Zeit für jeden Grundstücksabschnitt die jeweilige Verriffelung der Gleise abfragbar wäre - wie z.B. die Ozonwerte der Luft. Sinnvoll wäre eine kontinuierliche (neutrale) Messstelle, an der die jeweilige Lärmbelastung infolge einer Zugvorbeifahrt dokumentiert wird.
Stichworte  Grundwert, Verriffelung, BüG,

 

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