Kommentar zum Schienenzustand

Es ist bekannt, dass Schienen verriffeln. Wenn die Verriffelung zu Materialschäden führt, werden die Schienen geschliffen. Bekannt ist auch, dass mit der Verriffelung der Grundwert und damit die Lärmbelästigung steigt: Während der Grundwert direkt nach einem Schleiftermin auch kleiner als 51 dB(A) sein kann, ändert sich der Grundwert mit der Belastung der Gleise. So betrug der nach mehrfacher Nutzung der Gleise vom Schallmesswagen angezeigte Wert zum Teil Lm=(51+20) dB(A) = 71 dB(A), d.h. die Lärmbelastung war um 20 dB(A) gegenüber dem planfestgestellten Wert gestiegen.

Notwendig wäre eine ständige Überwachung der Einhaltung des planfestgesetzten Schienenzustandes. Für die Bahn hat das EBA über einen "Pegelabschlag für das BüG" von 3 dB am 16.03.98 verfügt. Um diesen Pegelabschlag zu erhalten, sind "mit dem Schallmesswagen Schallmessungen durchzuführen, um den Zustand der Schienenlaufflächen auf Riffelbildung zu prüfen und nachzuweisen, dass die Schallpegelreduktion in Höhe von 3 dB(A) im Mittel eingehalten wird." ... "Die Schienenlaufflächen sind bei einem im Schallmesswagen angezeigten Wert von Lm=51 dB(A) zu schleifen."

Die Bahn möchte durch Schallschleifen den Schienenzustand verbessern, um Lärmschutzmassnahmen einzusparen. Für die Anlieger sind die Überschreitungen des Grundwertes infolge der Lärmerhöhung  nicht zumutbar; daher erwarten Anlieger einen "Pegelaufschlag für das schlecht gepflegte Gleis". Die Anlieger möchten eine Berücksichtigung der Erhöhung des Schallpegels infolge Verriffelung, indem erhöhte Lärmschutzmassnahmen veranlasst werden (z.B. Verringerung der Geschwindigkeit).

Die bisher in der Schall 03 gegebene Möglichkeit, bei Nachweis einer "dauerhaften" Lärmminderung den Korrekturwert zu korrigieren, sollte auch bei Nachweis einer "dauerhaften" Lärmverstärkung (z.B. infolge Verriffelung) gegeben sein.

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